Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Verträge zwischen der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR und natürlichen und/oder juristischen Personen. Vertragsgegenstände sind die mietweise Überlassung von Übernachtungsräumlichkeiten, Tagungs- und/oder Veranstaltungsräumen, Freizeit- und/oder Gesellschaftsräumen etc. sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihnen wird seitens der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

Vertragsabschluss

Mit Ihrer Buchungsanfrage bieten Sie uns den Abschluss eines entsprechenden Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Zusendung des von uns unterschriebenen Belegungsvertrages und unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR zustande; bei kurzfristigen Buchungen auch durch eine mündliche oder telefonische Bestätigung der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR. Dies gilt auch bei E-Mail-Versand.

Die Änderung der Anzahl der Teilnehmer-/innen oder der gebuchten Zimmer ist der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR umgehend mitzuteilen. Dabei gelten die Bestimmungen in Punkt VII.

Alle Veranstalter haben bis 10 Tage vor Anreise die Teilnehmerliste an die Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR zu senden (Kleinkinder, Kinder und Jugendliche mit entsprechender Altersangabe).

 

Leistungen

Die Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR ist verpflichtet, die dem Kunden zugesagten und von ihm bestellten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde / Veranstalter verpflichtet sich, die von der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR zugesagten und darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Bei Inanspruchnahme darüber hinaus gehender Zusatzleistungen, gelten die Preise der jeweils geltenden Preisliste, ansonsten eine angemessene Vergütung.

Beschafft die Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR auf Veranlassung des Kunden / Veranstalters Dienstleistungen oder Ware von Dritten, so handelt er im Namen und auf Rechnung des Kunden / Veranstalters.

Grundsätzlich kann der Veranstalter und/oder Gast keinen Anspruch auf einen bestimmten Raum / ein bestimmtes Zimmer gegenüber der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR erheben. Die Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR behält sich vor, die Räumlichkeiten entsprechend ihrer Verfügbarkeit zu belegen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Einer Verschiebung und/oder Verlängerung der vereinbarten Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung ist durch die Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR zuzustimmen. Die dadurch bedingte Zusatzleistung ist dem Veranstalter angemessen in Rechnung zu stellen, außer das Verschulden liegt bei der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR.

Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Veranstaltung die Sicherheit, den geordneten Geschäftsbetrieb und/oder den Ruf der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR zu gefährden droht, so kann die Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gast bei Vertragsschluss nicht ausreichend über die Veranstaltung informiert hat. Ebenfalls ist die Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn:

  • höhere Gewalt oder andere von der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR nicht zu vertretende Gründe die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
  • die Räumlichkeiten durch den Veranstalter ohne Zustimmung der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR einem Dritten überlassen werden.

Von Rücktritt und Kündigung ist der Veranstalter seitens der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR zeitnah zu informieren. In diesen berechtigten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz; die Ansprüche der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR auf Schadens- und Aufwendungsersatz bleiben hiervon unberührt.

Fehlende Gegenstände, die Eigentum vom Hammerhotel sind, können rückwirkend in Rechnung gestellt werden.

 

Haftung

Wir schließen unsere Haftung für fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Der Gast / Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der technischen Einrichtungen, sowie Anlagen und Räumlichkeiten der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR.

Ist der Auftraggeber nicht auch gleichzeitig der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler und/oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR gegenüber gesamtschuldnerisch für seine Gäste. Für Bestellungen seiner Gäste und für eventuell anfallende GEMA-Gebühren haftet der Veranstalter.

Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände oder Exponate wird keine Haftung übernommen.

 

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

3. Bei Nichtanreise oder Stornierung einer Buchung für Übernachtung/en und/oder Tagungen etc. mit Übernachtung/en werden folgende Ausfallgebühren berechnet:
Bis 14:00 Uhr am Tag der Anreise können Gäste kostenlos stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung nach 14:00 am Tag der Anreise einen Betrag in Höhe der ersten Nacht.

4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für die 1. Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

Rücktritt des Hotels

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen,z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

Zimmerbereitstellung, – Übergabe und Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

Preise und Zahlungsmodalitäten

Es gelten die Preise der am Veranstaltungsdatum gültigen Preisliste.

Die Leistungen der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR sind bezahlbar in bar, per EC-Karte mit Geheimzahl, Kreditkarte (Visa/Master) oder Überweisung nach Erhalt der Rechnung. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug.

Alle Preise sind inklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich gültige Umsatzsteuersatz.

Bei Zahlungsverzug ist die Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR berechtigt, die jeweils gültigen Verzugszinsen i.H.v. 8% über dem Basissatz bzw. bei Rechtsgeschäften an denen ein Endverbraucher beteiligt ist, i.H.v. 5% über dem Basissatz in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR vorbehalten. Ferner ist die Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR berechtigt, für jede Mahnung Gebühren in Rechnung zu stellen.

 

Verpflegung

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist gestattet.

 

Haustiere, Rauchen etc.

Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache gestattet.

Es herrscht absolutes Rauchverbot im ganzen Haus. Der Veranstalter haftet für Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertragspartner. Bei Nichtbeachtung wird dem Veranstalter eine Gebühr in Höhen von € 50,- sowie die zusätzlichen Reinigungsleistungen in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden ab € 50,- entstanden ist.

 

Technische Einrichtungen, Seminartechnik und Dekoration

Technische Einrichtungen und Seminartechnik werden gegen besondere Vereinbarung und auf Rechnung zur Verfügung gestellt.

Störungen an zur Verfügung gestellter Seminartechnik, technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, umgehend beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung wird dadurch nicht gerechtfertigt.

Hard- und Softwareinstallationen an den technischen Einrichtungen der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR sind unzulässig.

Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung vom Hammerhotel. Eingebrachtes Dekorationsmaterial im weiteren Sinne muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars beim Auf-, Abbau oder während der Veranstaltung haftet der Gast.

 

Gruppenräume und Freizeiteinrichtungen

Gruppenräume und Freizeiteinrichtungen können nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis gebucht werden.
Tagungs- und Übernachtungsgästen stehen die Freizeiteinrichtungen nach Verfügbarkeit kostenfrei zur Verfügung.

 

Bezeichnung und Logo der Hammerhotel – Uwe Martens & Gunnar Schlicht GbR

Werbemaßnahmen, welche unter Verwendung der Bezeichnung, der Beschreibung oder des Logos unseres Hauses durchgeführt werden sollen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Eine sonstige Verwendung des Logos und des Bildmaterials vom Hammerhotel bedarf ebenso der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

 

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirk­samkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ermittelten Parteiwillen entspricht.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Halle an der Saale. Es gilt deutsches Recht.